Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
4. Aufl. 2011
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§ 69 Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen
VO Pauschbesteuerung vorübergehend beschäftigter ArbN
§ 1 Der Pauschbetrag bei vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern beträgt
bei allen ausschließlich körperlich tätigen Arbeitnehmern 2 % des Bruttolohnes,
bei Arbeitnehmern, die statistische Erhebungen für Gebietskörperschaften durchführen, sowie Arbeitnehmern der Berufsgruppen Musiker, Bühnenangehörige, Artisten und Filmschaffende
wenn der Taglohn 44 Euro, aber nicht 55 Euro, oder der Wochenlohn 175 Euro, aber nicht 219 Euro übersteigt, 15 % des vollen Betrages der Bezüge,
wenn der Taglohn 39 Euro, aber nicht 44 Euro, oder der Wochenlohn 153 Euro, aber nicht 175 Euro übersteigt, 12 % des vollen Betrages der Bezüge,
wenn der Taglohn 33 Euro, aber nicht 39 Euro, oder der Wochenlohn 1...