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TPI 3, Juni 2020, Seite 105

Cash-Pooling und Konzernfinanzierungen in der COVID-19-Krise

Verbot der Einlagenrückgewähr und Existenzgefährdung

Mario Gall und Gerhard Steiner

Zahlreiche österreichische Kapitalgesellschaften sind Teil eines zentralisierten Cash-Managements innerhalb des Konzerns (Cash-Pooling) bzw leiten selbst ein zentralisiertes Liquiditätsmanagement. Dabei können nominelle Cash-Pools, bei denen im Wesentlichen Zinssätze zentral koordiniert werden, von effektiven Cash-Pools unterschieden werden, bei denen tatsächlich Geld auf das Konto der Trägergesellschaft abfließt (sogenanntes „zero-balancing“ Cash-Pooling). Neben den viel diskutierten Fragen rund um fremdübliche Vergütungen bzw eine faire Aufteilung der im Rahmen von Cash-Pooling anfallenden Kosten und erzielten Vorteile aus ertragsteuerlicher Sicht sollte – im Lichte der COVID-19-Krise und deren Auswirkungen auf die Liquidität von Unternehmen – insbesondere das gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr im Auge behalten werden. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, welche gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sich nach österreichischem Recht typischerweise stellen bzw welche Beschränkungen zu beachten sind. Weiters werden im Rahmen dieses Beitrags konkrete Handlungsempfehlungen angesichts der COVID-19-Krise besprochen.

1. Das Verbot der Einlagenrückgewähr

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