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SWK 3, 20. Jänner 2019, Seite 118

Kann ein Zuwiderhandeln gegen § 27 UStG finanzstrafrechtliche Sanktionen auslösen?

Darstellung der besonderen Aufsichtsmaßnahmen iSd UStG und mögliche finanzstrafrechtliche Auswirkungen

Julian Kuderer und Wolfgang Leitgeb

Das österreichische Umsatzsteuergesetz sowie die Binnenmarktregelung enthalten Bestimmungen über besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens, die sich auf grenzüberschreitende Sachverhalte iZm der Umsatzsteuer beziehen. Eine Missachtung der jeweiligen Bestimmung kann für die betroffenen Parteien auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, da hier insbesondere der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit verwirklicht wird.

1. Allgemeines

1.1. Besondere Aufsichtsmaßnahmen in der Umsatzsteuer

Das Umsatzsteuergesetz enthält wie viele andere Steuergesetze eine Reihe von Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens. Gesetzlich normiert werden diese sogenannten „besonderen Aufsichtsmaßnahmen“ in § 27 UStG sowie in Art 27 der Binnenmarktregelung (BMR). Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) wurde ein Teil des § 27 UStG mit ersatzlos gestrichen. Hiervon betroffen ist § 27 Abs 1 bis 3 UStG, der Regelungen bezüglich der Überwachung des Straßenhandels durch die verpflichtende Führung eines Steuerheftes enthielt.

Für die Praxis bedeutend sind vor allem § 27 Abs 4 UStG betreffend die Abfuhrverpflichtung und Haftung der Leistungsempfänger für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmen sowie § 27 Abs 7 und 8 UStG iVm Art 27 Abs 4 B...

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