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KöSt-Zuschlag: Incentive-Reise
Bei der Übernahme von Kosten einer Incentive-Reise für Kunden ist von einer betrieblichen Veranlassung und nicht von einer betriebsfremden Schenkung auszugehen. Ob der Vorgang auf Seiten des (nicht genau bezeichneten) Empfängers zu steuerpflichtigen Einkünften führt, ist hingegen nicht von Bedeutung. – (§ 22 Abs 3 KStG 1988), (Abweisung)
( Ro 2016/15/0004)