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Ertragsteuerliche Behandlung von Staking im Privatvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen vs Einkünfte aus sonstigen Leistungen
Das „Staking“ stellt, anders als das Mining, in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit dar. Zum Teil wird vertreten, dass durch Staking Einkünfte aus sonstigen Leistungen erzielt werden. Im Sinne einer BMF-Information zur steuerlichen Behandlung von Krypto-Assets könnten hingegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Eine gesetzgeberische Klarstellung wäre wünschenswert.
1. Vorbemerkung
Neben „Decentralized Finance“ (DeFi) und „Centralized Finance“ (CeFi) erfreuen sich auch das feste Staking sowie das DeFi-Staking inzwischen größerer Beliebtheit unter Besitzern von Kryptowährungen (digitalen Währungen). Ein Grund liegt darin, dass das Mining sehr energieintensiv und zeitaufwendig ist und einige digitale Währungen bereits den „Proof of Stake“ (PoS) anstatt des „Proof of Work“ (PoW) als Konsensalgorithmus verwenden. Gleichzeitig sind und bleiben die Zinsen für Fiatgeld auf einem historischen Tief und werden schon seit Längerem nicht mehr vom Markt bestimmt.
Lending (DeFi oder CeFi) sowie Staking erscheinen Besitzern von digitalen Währungen daher als attraktive Alternativen sowohl zum Besitz von Fiatgeld als auch zum Trading. Als Darlehensnehmer treten dabei Akteure auf, die die entleh...