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Digitale Leistungen ohne Geldzahlung im Internet
Unterliegen Gratis-Dienste und Apps der Umsatzsteuer?
Im Schrifttum wurde von Mitarbeitern der deutschen und österreichischen Finanzverwaltungen kürzlich die These aufgestellt, dass an sich „kostenlose“ elektronische Dienstleistungen im Internet der Umsatzsteuer unterliegen könnten. Dem haben Mitarbeiter von Steuerberatungsunternehmen heftig widersprochen. Nunmehr fordert in Österreich auch Bundeskanzler Kern in dem von ihm angekündigten „Plan A“ die Besteuerung solcher „tauschähnlicher Umsätze“ und nennt dabei Google Maps als Beispiel. Der folgende Beitrag soll aus wissenschaftlicher Sicht der auch für die Praxis bedeutsamen Frage nachgehen, ob Dienstleistungen, die speziell im Internet gratis oder zu einem verminderten Preis angeboten werden (zB Video-/Musik-Streaming, E-Mail, Cloud-Speicherung, Kartendienste), für die der Nutzer allerdings Zeit, Content, persönliche oder nutzungsbezogene Daten oder zumindest Aufmerksamkeit zur Verfügung stellt, nach geltender Rechtslage zur Umsatzsteuerpflicht führen können.
1. Geschäftsmodelle mit „Gratis-Leistungen“ im Internet
Google und Co stellen via Internet verschiedenste Dienste und Apps zur Verfügung, die von Anwendern kostenfrei oder gegen Zahlung eines unverhältnismäßig niedrigen Geldbetra...