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Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch durch „entgeltlose“ digitale Dienstleistungen
Gratis-Dienste und Apps können der Umsatzsteuer unterliegen!
Aigner/Bräumann/Kofler/Tumpelkommen in SWK 6/2017, 349 ff, zum Ergebnis, dass das Anbieten von digitalen Dienstleistungen (elektronischen Dienstleistungen) im Regelfall keinen umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausch auslöst. Dieser Beitrag soll dieser Ansicht entgegentreten.
1. Problemstellung
Vielerlei Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft werden derzeit „entgeltlos“ angeboten. Darunter finden sich mittlerweile alltägliche Dienstleistungen, wie zB der Zugang zu und die Verwendung von Social-Media-Plattformen (zB Facebook, XING, LinkedIn), die Verwendung von Suchmaschinen (Google, Bing etc) oder das Herunterladen und Benutzen von Smartphone-Apps. Die grundsätzliche Gemeinsamkeit für den Nutzer derartiger Dienstleistungen ist deren Unentgeltlichkeit. Mit anderen Worten: Der Nutzer wendet regelmäßig keinen Geldbetrag auf, um die Leistung in Anspruch zu nehmen. Vermeintlich scheidet daher eine Umsatzbesteuerung solcher Dienstleistungen mangels Entgelts aus. Für die meisten Nutzer jedoch unbemerkt, ignoriert oder geduldet, wird im Rahmen der Nutzungsbedingungen zugestimmt, dass bestimmte Daten (personen- oder nutzungsbezogen) erhoben und für andere Zwecke, zB Werbung, verwende...