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SWK 17, 10. Juni 2019, Seite 768

BAO-Update: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Roman Thunshirn und Ilse Gössinger

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Bundesabgabenordnung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Kapitalabfluss-Meldegesetz: Keine Spezialvollmacht notwendig

Seit 2017 finden auf das Kapitalabfluss-Meldegesetz (§ 12 Kapitalabfluss-Meldegesetz iVm § 114 BAO) gestützte Prüfungen statt. Ungeachtet der fachlichen Bedenken (Heller/Steffl, Erhebungen zu abgabenrechtlich relevanten Sachverhalten nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz, SWK 23/24/2018, 1095; Thunshirn, Umfang der Auskunftspflichten nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz, SWK 13/14/2018, 611) war nicht ganz klar, ob die Standardvollmacht der KSW ausreichend ist. Nun hat das BMF eine einheitliche Vorgehensweise bestätigt: Für die steuerliche Vertretung ist keine Spezialvollmacht erforderlich. Das allgemeine Vollmachtsformular der KSW reicht aus.

Anmerkung: In einer Sitzung des Kontaktkomitees hat das BMF bestätigt, dass Wirtschaftstreuhänder für die Vertretung bei Prüfungen nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz bei Verwendung des Vollmachtmusters der KSW keine Spezialvollmacht benötigen. Die Überprüfung einer Meldung nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz hat immer ein Bankkonto des steuerlich Ve...

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