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SWK 13-14, 10. Mai 2022, Seite 616

EuGH: Vorsteuerabzug nach Leistung durch Istbesteuerer generell im Zeitpunkt der Zahlung?

Ein Vergleich zwischen Österreich und Deutschland im Licht des Unionsrechts

Verena Hörtnagl-Seidner

Der EuGH spricht in der deutschen Rs Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 über den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs ab. Dieser Beitrag vergleicht die österreichische und die deutsche Rechtslage. Im Gegensatz zur deutschen Bestimmung entspricht die österreichische Rechtslage dem Unionsrecht.

1. Überblick

In der Rs Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 hat der EuGH über den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs entschieden. Der EuGH gestattet dem Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug bei Leistungserbringung durch einen Istbesteuerer mit Zahlung.

Nach Auffassung des EuGH korreliert das Recht auf Vorsteuerabzug mit der Entstehung des Steueranspruchs. Bei Leistung durch einen Istbesteuerer entsteht der Steueranspruch erst im Zeitpunkt der Zahlung. Der Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger ist daher erst im Zeitpunkt der Zahlung geltend zu machen. Im gegenständlichen Fall sind zwei Unternehmer, die nach vereinnahmten Entgelten ihre Steuerschuld ermitteln, involviert. Es stellt sich die Frage, ob der Rechtsprechung des EuGH über diese besondere Konstellation hinaus Geltung zukommt. Dh, steht Unternehmern zukünftig, unabhängig davon, ob sie ihre Steuerschuld nach vereinbarten oder vereinnah...

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