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Reiseleistungen in der Umsatzsteuer ab 2022
Teil 1: Anwendungsbereich sowie erfasste Reise- und Reisevorleistungen
Mit Wirksamkeit ab erfolgte eine umfangreiche Novellierung der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen in § 23 UStG. Dieser Beitrag soll in zwei Teilen die Margenbesteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen und kritischer Würdigung der adaptierten Verwaltungspraxis untersuchen. Der erste Teil behandelt insbesondere den Anwendungsbereich sowie die erfassten Reise- und Reisevorleistungen.
1. Hintergrund
§ 23 UStG regelt die Besteuerung von Reiseleistungen. Kern der Bestimmung ist, dass die erbrachten Reiseleistungen zu einer einheitlichen Dienstleistung zusammengefasst werden, diese am Unternehmerort erbracht wird und lediglich die Marge, diese jedoch mit dem Normalsteuersatz zu besteuern und der Vorsteuerabzug für die eingekauften Reisevorleistungen ausgeschlossen ist.
Die Sonderregelung ist nicht nur für Reisebüros von Relevanz, sondern kann viele Unternehmer betreffen (siehe insbesondere Betriebsausflüge und Incentive-Reisen). Ihre Anwendung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend. Es ist nicht möglich, in die Normalbesteuerung zu optieren. Sie ist jedoch als Ausnahme von den allgemeinen Prinzipien eng auszulegen.
Durch die Rechtsprechung des EuGH – beginnend mit dem Urteil in der...