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SWK 18, 25. Juni 2022, Seite 793

Veräußerung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden KG mit Grundstücksvermögen – Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen

Entscheidung: Ra 2020/15/0036 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: § 30, 31, 32 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger veräußerte im Dezember 2012 seinen Anteil an einer vermögensverwaltenden KG, die Eigentümerin von Grundstücken war. Das Finanzamt beurteilte die Einkünfte aus der Anteilsveräußerung als Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG und setzte Einkommensteuer mit 25 % fest. In der Beschwerde brachte der Steuerpflichtige vor, das Erkenntnis des (in dem der VwGH ausgesprochen hat, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden KG ertragsteuerlich die Veräußerung eines aliquoten Anteils an den im Eigentum der KG stehenden Grundstücken darstellt), sei zur Rechtslage vor Inkrafttreten der neuen Grundstücksbesteuerung ergangen. Aufgrund der mit der neuen Rechtslage vorgenommenen Definition des Grundstücksbegriffs sei der Verkauf eines KG-Anteils nicht erfasst.

Das BFG wies die Beschwerde mit Verweis auf das genannte VwGH-Erkenntnis ab.

Rechtliche Beurteilung: In Bezug auf Grund und Boden samt Gebäude erfasst § 30 Abs 1 EStG idF ab dem 1. StabG 2012 Sachen gleicher Art wie die noch auf eine S...

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