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SWK 18, 25. Juni 2022, Seite 770

Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022 – viele Neuerungen in der BAO

Änderungen im Verfahrensrecht im Überblick

Robert Rzeszut, Edith Capek und Victoria Turpin

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) veröffentlicht. Das AbgÄG 2022 soll ua zahlreiche abgabenverfahrensrechtliche Änderungen bringen, welche in diesem Beitrag aufgrund des Umfangs nur überblicksartig dargestellt werden. Ua sind die Schaffung einer Umsatzsteuerverzinsung, die den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht, die Einführung des Neuerungsverbots nach dem Ende der mündlichen Verhandlung im Rechtsmittelverfahren und eine „Verfahrensförderungspflicht“ des Beschwerdeführers sowie die Schaffung der Möglichkeit einer „Multilateralen Risikobewertung“, die eine gemeinsame Bewertung grenzüberschreitender Besteuerungsrisiken (etwa iZm Verrechnungspreisfragen) ermöglichen soll, vorgesehen.

1. Ziele des AbgÄG 2022

Mit dem AbgÄG 2022 werden gemäß den Erläuterungen der Regierungsvorlage in Bezug auf das Verfahrensrecht Maßnahmen zur Digitalisierung, Compliance sowie Verfahrensbeschleunigung eingeführt. Damit sollen vor allem eine Verwaltungsvereinfachung und eine Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben erfolgen sowie die Betrugsbekämpfung und Förderung der Steuergerechtigkeit verbessert werden. Darübe...

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