Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2017, Seite 565

Ermittlung des gemeinen Werts von (Anteilen an) Unternehmen

Bedeutung von Verkäufen und Schätzung

Peter Hager

Welche Methoden gibt es zur Ermittlung des gemeinen Werts von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften? Sind diese gleichwertig, oder ist eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten? – Der folgende Beitrag versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben.

1. Begriff und Ermittlung

Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei seiner Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (§ 10 Abs 2 BewG).

Für die Ermittlung kommen prinzipiell folgende Methoden in Frage:

1.

(Börsen-)Kurswert,

2.

zeitnahe Verkäufe,

3.

Schätzung auf Basis der Ertrags- und Vermögenslage:

a)

betriebswirtschaftlich anerkannte Methoden,

b)

Wiener Verfahren 1996 und

c)

sonstige Schätzungsmethoden.

2. Kapitalanteile

Beispiel 1: Wert von Kapitalanteilen

Eine AG bietet ihren Vorständen je 2 % des Aktienkapitals zum Kaufpreis von 7 Euro pro Aktie. Drei zeitnahe Verkäufe erbrachten einen durchschnittlichen Verkaufspreis von 21 Euro pro Aktie. Eine vorgelegte Unternehmensbewertung ergab einen Wert von 6 Euro pro Aktie.

Im Vorhalteverfahren wende...

Daten werden geladen...