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SWK 11, 10. April 2022, Seite 508

Globale Mindestbesteuerung: Welche Unternehmen sind betroffen?

Erste Abschätzung der praktischen Auswirkungen auf in Österreich ansässige Unternehmen

Hans Zöchling, Kasper Dziurdź und Christoph Marchgraber

Am wurden die OECD-Musterregelungen für ein globales Mindestbesteuerungsregime (Pillar II) veröffentlicht. Nur zwei Tage später legte die Europäische Kommission einen darauf basierenden Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Umsetzung dieser Musterregelungen in der EU vor. Durch das Mindestbesteuerungsregime soll bei Konzernen mit weltweiten Umsätzen von mindestens 750 Mio Euro sichergestellt werden, dass diese in jenen Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Da es auf die Effektivsteuerbelastung ankommt, können auch Staaten mit einem nominellen Steuersatz von mehr als 15 % – einschließlich Österreich – betroffen sein. Seit liegen ein umfangreicher Kommentar sowie illustrative Beispiele zur Anwendung und Implementierung des globalen Mindestbesteuerungsregimes in der Praxis vor. Da sich der EU-Richtlinienentwurf am OECD-Standard orientiert, ist nunmehr eine erste Abschätzung der praktischen Auswirkungen dieses neuen Regelwerkes auf in Österreich ansässige Unternehmen möglich.

1. Konzeption der globalen Mindestbesteuerung (Pillar II)

Ziel von Pillar II ist es, eine globale Mindestkörperschaftsteuer von 15 % bei betroffenen Kon...

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