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Befristetes „Anti-Teuerungspaket“ soll für Entlastung sorgen
Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro – Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe – Agrardieselvergütung
(SWK) – Ein am eingebrachter Initiativantrag (2421/A 27. GP) sieht ein Bündel an von Anfang Mai 2022 bis Ende Juni 2023 befristeten Maßnahmen zur Abfederung der stark steigenden (Energie-)Kosten vor. Die Eckpunkte sind eine Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro sowie SV-Erstattung mit Aufrollungsverpflichtung bis spätestens Ende August, eine Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe und eine Mineralölsteuerbegünstigung für die Land- und Forstwirtschaft.
Die Behandlung im Finanzausschuss des Nationalrats ist für den , die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats für Mitte Mai vorgesehen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Einkommensteuer
1.1 Pendlerpauschale
Das Pendlerpauschale soll – befristet von Mai 2022 bis Juni 2023 – monatlich um 50 % erhöht werden. Das führt zu folgenden Beträgen:
Kleines Pendlerpauschale (in Euro pro Monat)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
einfache Fahrtstrecke | Grundbetrag | zusätzlicher Betrag | Gesamtbetrag |
mindestens 20 km bis 40 km | 58,00 | 29,00 | 87,00 |
mehr als 40 km bis 60 km | 113,00 | 56,50 | 169,50 |
mehr als 60 km | 168,00 | 84,00 | 252,00 |
Großes Pendlerpauschale (in Euro pro Monat)
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einfache Fahrtstrecke | Grundbetrag | zusätzlicher Betrag | Gesamtbetrag |
mindestens 2 km bis 20 km | 31,00 | 15,50 | 46,50 |
mehr als 20 km bis 40 km |