Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 101

Bilanzielle Umgliederung von Kapitalgesellschaftsanteilen bei Veräußerungsabsicht?

Aktuelle Judikatur des VwGH

Elisabeth Steinhauser

Zur Frage, ob Kapitalgesellschaftsanteile des Anlagevermögens bei Veräußerungsabsicht in das Umlaufvermögen umzugliedern sind, bestehen unterschiedliche Auffassungen. Ein Erkenntnis des VwGH aus dem Jahr 2016 gibt Anlass, diese Problematik aufzugreifen, die unterschiedlichen Argumente gegenüberzustellen und systematische Lösungen zu finden.

1. Allgemeines

Die Zuordnung von Vermögensgegenständen bzw Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist nicht nur für deren bilanziellen Ausweis und die daran anknüpfenden unternehmens- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften von zentraler Bedeutung. Es knüpfen darüber hinaus vereinzelte Vorschriften des UGB und des Steuerrechts an diese Zuordnung (insb zum Anlagevermögen) an. Zu denken wäre hierbei zB an das Aktivierungsverbot von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Gegenständen bzw unkörperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (§ 197 Abs 2 UGB bzw § 4 Abs 1 letzter Satz EStG), die Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bzw Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens (§ 204 Abs 1a UGB bzw § 13 EStG) oder andere steuerliche Investitionsbegünstigungen gemäß §§ 10 oder 12 EStG.

Bei Kapitalgesellschaftsanteilen ist der bilanzielle Auswei...

Daten werden geladen...