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SWK 11, 10. April 2021, Seite 701

Die Anrechnungsmethode im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit

EuGH-Entscheidung vom 25. 2. 2021, Société Générale, C-403/19

Stefan Bendlinger

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte sich der EuGH damit auseinanderzusetzen, ob die Anrechnung ausländischer Steuern auf Dividenden durch einen Mitgliedstaat, die auf den Betrag begrenzt ist, den der Mitgliedstaat erhalten würde, wenn nur diese Dividende der in diesem Mitgliedstaat erhobenen Körperschaftsteuer unterliegen würde, ohne dass die im Quellenstaat entrichtete Steuer in voller Höhe ausgeglichen wird, mit Art 63 AEUV vereinbar ist.

1. Anrechnung ausländischer Steuern in Österreich

Die Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte wird entweder durch deren Freistellung unter Progressionsvorbehalt (Befreiungsmethode) oder durch Steueranrechnung (Anrechnungsmethode) beseitigt. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich entweder in den von Österreich abgeschlossenen DBA oder im innerstaatlichen Recht. In den österreichischen DBA ist die Anrechnungsmethode generell für ausländische „Passiveinkünfte“ vorgesehen, in einzelnen DBA auch für „Aktiveinkünfte“. Im Verhältnis zu Nicht-DBA-Staaten eröffnen § 48 BAO und die dazu ergangene Verordnung die Möglichkeit, internationale Doppelbesteuerung nach einer der beiden Methoden zu beseitigen. Auch im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10a Abs 4 KStG) un...

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