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BFG zum Zusammenhang zwischen Veräußerung und Aufgabe des Hauptwohnsitzes
Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung des sachlichen Zusammenhangs zwischen Veräußerung und Hauptwohnsitzaufgabe
In dem kürzlich ergangenen BFG-Erkenntnis vom , RV/6100390/2020, hat sich das Gericht sehr liberal in Bezug auf die Fristigkeit zwischen der Veräußerung einer Eigentumswohnung und der Aufgabe des Hauptwohnsitzes gezeigt. Einmal mehr wird damit seitens der Gerichte betont, dass das Abstellen auf eine starre Frist hier fehl am Platz ist und stattdessen einer Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung des sachlichen Zusammenhangs zwischen den Vorgängen der Veräußerung und Hauptwohnsitzaufgabe der Vorzug zu geben ist.
1. Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 EStG
Grundstücksveräußerungen sind gemäß § 30 Abs 2 Z 1 EStG von der Besteuerung ausgenommen, wenn einer der beiden Tatbestände erfüllt ist:
Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung hat dem Veräußerer ab Anschaffung bzw Herstellung und bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz gedient und der Hauptwohnsitz wird aufgegeben (lit a).
Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung hat dem Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient und der Hauptwohnsitz wird aufgegeben (lit b).
Wie viel Zeit zwischen der Aufgabe des Hauptwohnsitzes und der Veräußerung der Immobilie für die Inanspruchnahme der...