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SWK 14, 10. Mai 2020, Seite 789

VwGH zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Kritische Würdigung von (Teil-)Betriebseigenschaft und unentbehrlichem Hilfsbetrieb

Eva Wolkerstorfer

Der VwGH setzte sich in der Entscheidung vom , Ra 2019/15/0060, mit der Rechtsfrage auseinander, ob es sich bei einer Anstaltsapotheke einer gemeinnützigen Krankenanstalt um einen insgesamt einheitlichen, untrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt und diese auch im Rahmen ihrer Produktion und Veräußerung medizinischer Produkte an Dritte in den Genuss abgabenrechtlicher Begünstigungen kommt. Kritisch zu hinterfragen bleibt, ob der Apotheke (Teil-)Betriebseigenschaft zugesprochen werden kann bzw ob diese als unentbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs 2 BAO zu qualifizieren ist.

1. Sachverhalt und Entscheidung des VwGH

Die Revisionswerberin ist nach den Bestimmungen des OÖ Krankenanstaltengesetzes 1997 ein gemeinnützig anerkannter Krankenhausträger iSd § 46 BAO, der insgesamt sechs Krankenanstalten betreibt (im Streitzeitraum in der Rechtsform einer AG; danach erfolgte die Umwandlung in eine GmbH). In der Anstaltsapotheke eines dieser Krankenhäuser am Standort X werden medizinische Produkte primär für den Eigenbedarf der besagten Krankenanstalt sowie der übrigen Krankenhäuser der Revisionswerberin produziert. Zudem beitreibt die Apotheke einen Handel mit Medikamenten und verkauft die am Standort X...

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