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SWK 14, 10. Mai 2020, Seite 778

Eine Dekade (fast) ohne Zinsen

Der steuerliche Diskontierungszinssatz von Personalkapitalrückstellungen auf dem Prüfstand

Sabine Urnik und Christian Kandler

In seiner Entscheidung vom , RV/5101415/2019, hielt das BFG vorerst fest, dass „keine [verfassungsmäßigen] Bedenken gegen die Anwendung“ der Norm des § 14 Abs 6 Z 6 EStG bestehen würden. Mit Beschluss vom , RN/7100001/2019 und RN/7100003/2019, stellte das BFG Anträge an den VfGH zur Normenprüfung betreffend die Verzinsung iHv 6 %, die bei der Bildung einer Jubiläumsgeldrückstellung zugrunde zu legen ist. Sabine Urnik und Christian Kandler beleuchten die jeweiligen Entscheidungsgrundlagen des BFG, widmen sich ferner der Frage, inwieweit sich Jubiläumsgeld- und Pensionsrückstellungen hinsichtlich des Zinssatzes voneinander unterscheiden, gehen auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Zinstypisierungen in Zeiten eines Negativ- bzw Niedrigzinsumfelds ein und versuchen des Weiteren, Lösungsansätze zur Schaffung eines realitätsgerechten Diskontierungszinssatzes für die Bewertung von Personalrückstellungen im Steuerrecht aufzuzeigen.

1. Ausgangslage

Seit fast einem Jahrzehnt herrscht in Europa eine Niedrigzinspolitik. Diese hat ua dazu geführt, dass insbesondere die Höhe des steuerlichen Diskontierungszinssatzes für Sozialkapitalrückstellungen und hierbei fokussiert bei Pensionsrückstellungen iHv 6 % im ös...

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