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SWK 31, 1. November 2019, Seite 1364

Gewerblicher Grundstückshandel bei teils vermieteten, teils verkauften Wohnungen

Eigenfinanzierung von Grundstückskäufen lediglich Indiz für Vermögensnutzung

Bernhard Renner

Gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei einer Immobilie mit mehreren Wohnungen, von denen einige verkauft wurden und andere Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, vorliegen. Auf die Finanzierung mit Eigenmitteln wie auch das prozentuale Verhältnis der veräußerten zu den dauerhaft vermieteten Wohnungen kommt es nicht entscheidend an ().

1. Sachverhalt

Zwei Steuerpflichtige kauften 2004 (als Mitunternehmer) ein Grundstück, auf dem sie mit erheblichen Eigenleistungen ein Gebäude mit 14 Wohneinheiten errichteten. 2005 und 2006 wurden sechs Einheiten mit Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen nach dem Bauträgervertragsgesetz veräußert. Die diesbezüglichen Gewinne wurden als steuerfrei gemäß § 30 Abs 2 Z 2 EStG idF vor dem 1. StabG 2012 behandelt. Die verbliebenen acht Wohneinheiten dienten der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. 2008 errichteten die Steuerpflichtigen ein weiteres Gebäude mit zwölf Wohneinheiten, wobei sie drei Wohnungen zur Finanzierung des Gesamtvorhabens veräußerten.

Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung kam das Finanzamt zum Ergebnis, es liege gewerblicher Grundstückshandel vor. Einer der Steuerpflichtigen habe bereits 1996 ein ähnliches Pro...

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