Immobilienbesteuerung
5. Aufl. 2021
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S. 921. Einleitung
Dieser Beitrag unterscheidet theoretisch und anhand von Beispielen die betriebliche und außerbetriebliche Nutzung von Immobilien. Einleitend werden die wesentlichen steuerlichen Folgen, die aus dieser Abgrenzung resultieren, kurz beschrieben und wird auf jeweils weiterführende diesbezügliche Erläuterungen und Ausführungen in anderen Beiträgen dieses Buches verwiesen.
2. Relevanz der Abgrenzung von betrieblichem und außerbetrieblichem Vermögen
Die Abgrenzung von betrieblich und außerbetrieblich genutztem Vermögen ist aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Bedeutung. Unterschiede ergeben sich in folgenden Bereichen:
Laufende Einkunftsermittlung,
Möglichkeit zum Vortrag von Verlusten,
Veräußerungsgewinne,
Umgründungsfähigkeit.
Die außerbetrieblichen Einkünfte (Vermietung und Verpachtung, Spekulationseinkünfte) sind gegenüber den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Tätigkeit, gewerbliche Einkünfte) subsidiär. Das heißt: Werden Immobilien im Rahmen der betrieblichen Einkünfte genutzt bzw verwertet, sind die daraus resultierenden Einkünfte den betrieblichen Einkünften zuzurechnen.