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SWK 11, 10. April 2018, Seite 527

Schenkung mit anschließender Veräußerung steuerlich anzuerkennen?

Einkünftezurechnung und Missbrauchsfragen

Hermann Peyerl und Elisabeth Höber

Die Börsen haben in letzter Zeit Höchststände erreicht. Viele Steuerpflichtige sehen einen guten Zeitpunkt zur Veräußerung von Wertpapieren gekommen. In manchen Fällen kann eine Schenkung an ein Familienmitglied, das über keine nennenswerten Einkünfte verfügt, vorteilhaft sein. Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen derartige Gestaltungen anzuerkennen sind.

1. Sachverhalt

Ein Elternteil schenkt einem Kind – oder ein (Ehe-)Partner dem anderen – Wertpapiere (oder anderes außerbetriebliches Vermögen). Die Schenkung wird vorschriftsgemäß mittels Schenkungsmeldung nach § 121a BAO angezeigt. Unmittelbar nach der Schenkung veräußert der Geschenknehmer die Wertpapiere. Da er keine nennenswerten weiteren Einkünfte erzielt, optiert er gemäß § 27a Abs 5 EStG zur Regelbesteuerung. Die vom Kreditinstitut einbehaltene und gemäß § 93 Abs 1 EStG abgeführte Kapitalertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn wird (je nach Höhe des Einkommens voll oder teilweise) rückerstattet.

Im Folgenden ist einerseits zu beurteilen, ob die Einkünfte tatsächlich dem Geschenknehmer zuzurechnen sind und andererseits, ob die Konstellation durch S. 528 den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Schenkung und Veräußerung den Tatbestand eines Gestaltungsmiss...

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