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SWK 19, 5. Juli 2022, Seite 809

(Gemischte) Schenkung als letzte Rettung der steuerlichen Verlustverwertung?

Mögliche Gestaltungen

Bernhard Häusler

Wenngleich die internationalen Börsenindizes in den letzten Jahren von Rekordhoch zu Rekordhoch gesprungen sind, gibt es immer wieder Titel, die Anlegern enorme Wertverluste bescheren. Erst jüngst wurde dies durch die Kursverluste russischer Aktien vielen Anlegern wieder schmerzhaft vor Augen geführt. Teilweise noch drastischer sind die Schwankungen bei inzwischen ebenfalls als Kapitalvermögen zählenden Kryptowährungen, die binnen weniger Tage oft ihren Kurs verdoppeln, aber auch fast vollständig verlieren können. Wer größere Kursverluste erleidet, steht vor der Frage, wie zumindest die steuerliche Verwertung dieser Verluste sichergestellt werden kann. Aufgrund der mangelnden Vortragsfähigkeit von Verlusten aus privatem Kapitalvermögen stellt dies insbesondere dann ein großes Problem dar, wenn im gleichen Kalenderjahr nicht ausreichend positive Wertsteigerungen realisiert werden können.

1. Allgemeines

Anders als bei betrieblichen Einkünften gibt es für Verluste aus privatem Kapitalvermögen keine Vortragsmöglichkeit. Dies wird zwar in Teilen der Literatur im Hinblick auf die Ungleichbehandlung mit betrieblichen Einkünften aus Kapitalvermögen sowie im Hinblick auf das Leistungsfähigkei...

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