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SWK 9, 17. März 2022, Seite 436

Drohverlustrückstellungen aufgrund nachteiliger Mietverträge

BFG verneint die steuerliche Zulässigkeit

Claudia Milisits und Clemens Prinz

Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Drohverlustrückstellungen gemäß § 9 Abs 1 Z 4 EStG aus unvorteilhaften Mietverpflichtungen gebildet werden können. Das BFG hat dies in einer kürzlich ergangenen Entscheidung verneint ( RV/7104923/2020). Dieser Artikel soll diese Entscheidung kritisch beleuchten. Eine Revision ist derzeit beim VwGH anhängig (Ro 2021/13/0009).

1. Sachverhalt und Verfahrensgang

Im gegenständlichen Verfahren hatte eine Einzelhandelskette für Mietverträge Drohverlustrückstellungen wegen zu hoher Mietaufwendungen für nicht kündbare Zeiträume gebildet. Die Rückstellungsbildung stellt auf die Inäquivalenz der zugrunde liegenden Mietrechte zu den zukünftig zu zahlenden Mietentgelten ab.

Grund für diese Inäquivalenz war eine nachträgliche Verschlechterung der Attraktivität der betroffenen Standorte aufgrund einer Änderung externer Faktoren, zB Kundenpotenzial und -frequenz, Kaufkraft oder Konkurrenzsituation. Da eine Schließung noch höhere Verluste verursacht hätte, wurden die Filialen trotz der Verlustsituation weiterbetrieben.

Die Einzelhandelskette ermittelt ihren Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG. Im Zuge einer Außenprüfung wurde die Bildung dieser Rückstellungen dem Grunde nach durch ...

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