Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2019

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

30. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3933-8

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Personalverrechnung in der Praxis 2019 (30. Auflage)

S. 1236

Hinweis: Zur Rechtslage für Zeiträume vor siehe die 29. Auflage dieses Buchs.

Der Lohnzettel (Formular L 16) besteht seit nur mehr aus einem lohnsteuerrechtlichen Teil. Der sozialversicherungsrechtliche Inhalt wird nunmehr monatlich über die mBGM gemeldet.

Die Finanzverwaltung benötigt u.a. die Lohnzetteldaten, um eine Pflichtveranlagung (→ 15.2.) bzw. Antragsveranlagung (→ 15.3.) durchführen zu können.

35.1. Ausstellung des LSt-Teils durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat

  • dem Finanzamt der Betriebsstätte (→ 37.3.1.) oder dem sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (→ 6.2.9.)

  • ohne besondere Aufforderung

  • die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 Abs. 1 Z 1 EStG).

Die Übermittlung der Lohnzettel hat

elektronisch bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahrs zu erfolgen.

Ist dem Arbeitgeber die elektronische Übermittlung der Lohnzettel mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, hat die Übermittlung der Lohnzettel

  • auf dem amtlichen Vordruck bis Ende Jänner des folgenden Kalenderjahrs zu erfolgen (§ 84 Abs. 1 Z 2 EStG).

Abweichend vom Übermittlungsstichtag (siehe vorstehend) ist ein Lohnzettel bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers bis zu...

Personalverrechnung in der Praxis 2019

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