Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2019

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

30. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3933-8

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Personalverrechnung in der Praxis 2019 (30. Auflage)

S. 1083

In diesem Kapitel werden die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Beendigung eines Dienstverhältnisses sowie die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen dargestellt.

32.1. Arten der Beendigung von Dienstverhältnissen

Ein Dienstverhältnis als Dauerschuldverhältnis (→ 4.4.1.) kann nur durch nachstehende Tatbestände oder Auflösungserklärungen beendet werden:


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  • Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis (→ 32.1.3.)
  • einvernehmliche Lösung (→ 32.1.3.)
  • Lösung während der Probezeit (→ 32.1.1.)
  • Tod des Dienstnehmers (→ 32.1.7.)
Diese Tatbestände führen automatisch (ohne besondere Willenserklärung) zur Beendigung eines Dienstverhältnisses.
Diese Beendigungsarten bedürfen einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, die
von beiden Parteien übereinstimmend abgegeben wird (zweiseitige Willenserklärung) (→ 2.4.).
von einer Partei einseitig abgegeben wird (einseitigeWillenserklärung)* (→ 2.4.).
*) Eine einseitige Willenserklärung ist empfangsbedürftig (eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung), d.h., um wirksam zu werden, muss der Vertragspartner von der Lösung des Dienstverhältnisses Kenntnis erlangen, mit der Lösung aber nicht unbedingt einverstanden sein. Entlassung ...

Personalverrechnung in der Praxis 2019

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