Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 111134 Abgabenrechtliche Behandlung der Bezugsansprüche bei Beendigung von Dienstverhältnissen
34.1. Laufender Bezug - Sonderzahlungen
34.1.1. Laufender Bezug - ohne Zeitguthaben
856
34.1.1.1. Sozialversicherung
Die laufenden Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind nach den üblichen Regelungen sozialversicherungsmäßig zu behandeln.
34.1.1.2. Lohnsteuer
Die laufenden Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind nach den üblichen Regelungen lohnsteuermäßig zu behandeln.
34.1.2. Laufender Bezug - abgegoltenes Zeitguthaben
857
34.1.2.1. Sozialversicherung
Ist das Gleitzeitguthaben zeitraumbezogen zuordenbar, ist dieses beitragsrechtlich den Beitragszeiträumen zuzuordnen, in denen die Gutstunden geleistet wurden, d.h. nach § 44 Abs. 7 ASVG ist eine Aufrollung (→ 24.3.2.1.) durchzuführen (E-MVB, 049-01-00-008).
Ist das Gleitzeitguthaben nicht konkreten Beitragszeiträumen zuordenbar (bei einem Arbeitszeitkontokorrentkonto), ist dieses beitragsrechtlich mit den laufenden Bezügen jenes Monats abzurechnen, in dem die Abgeltung zur Auszahlung gelangt 1). Führt die Abrechnung im Austrittsmonat zum Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage, ist die Beitragsgrundlage in diesem Monat mit der jeweils a...