Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 44321 Beitragsfreies Entgelt - steuerfreie Einkünfte - nicht steuerbare Leistungen
Wie bereits unter den Punkten 6.2.10. und 7.5. erläutert, werden die Leistungen, die der
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Dienstnehmer/Arbeitnehmer | vom | Dienstgeber/Arbeitgeber |
367 erhält, unterteilt, und zwar lt.
Diese gesetzlichen Bestimmungen enthalten zu einem großen Teil gleichlautende Regelungen. Daher werden in der nachstehenden Aufzählung der beitragsfreien Entgeltarten die jeweils steuerfreien Einkünfte bzw. die nicht steuerbaren Leistungen gegenübergestellt.
Zu beachten ist, dass es Bezugsbestandteile gibt, die nur dann beitrags- und/oder abgabenfrei sind, wenn diese vom Dienstgeber/Arbeitgeber entweder
auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu bezahlen sind (siehe dazu nächste Seite)
oder
auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu bezahlen sind, aber auch freiwillig bezahlt werden können,
oder
nur freiwillig bezahlt werden dürfen.
S. 444Welche der drei Voraussetzungen zutreffen muss, ist den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen.