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Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 66225 Krankenstand der Arbeiter und Angestellten

25.1. Allgemeines

25.1.1. Rechtsgrundlagen

Die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unglücksfall finden in diversen Gesetzen (gelegentlich auch in Kollektivverträgen) ihre Behandlung.

In der Regel werden die Entgeltansprüche durch das


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bzw.
• für Arbeiter,
für Angestellte i.S.d. AngG (→ 4.4.3.1.1.)

geregelt.

Daneben gibt es auch noch einige Sondergesetze, die Krankenstandsregelungen zum Inhalt haben, wie z.B. das

1) Das Hausbesorgergesetz ist auf Dienstverhältnisse, die nach dem abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden (§ 31 Abs. 5 HbG) (→ 4.4.3.1.4.).

Für Dienstnehmer, die nicht den hauptsächlich zur Anwendung kommenden Gesetzen (EFZG und AngG) oder einem der Sondergesetze unterliegen, gelten die Regelungen des § 1154 b ABGB. Diese Regelungen haben allerdings für die Praxis kaum noch Bedeutung.

25.1.2. Anspruchsvoraussetzungen

548

Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen setzen voraus, dass der Dienstnehmer

1.

durch Krankheit oder Unglücksfall,

2.

an seiner Dienstleistung verhindert,

3.

und dadurch arbeitsunfähig ist 1).

Personalverrechnung in der Praxis 2016

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