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SWK 18, 20. Juni 2016, Seite 835

Kontokorrentkredit an Gesellschafter als verdeckte Ausschüttung

Maßgeblichkeit ausreichender Sicherheiten bzw (sinkender) Bonität

Bernhard Renner

Die Rechtsprechung des VwGH, der sich auch das BFG angeschlossen hat, hat verdeckte Ausschüttungen iZm Kreditgewährungen bzw Negativsalden auf Gesellschafterverrechnungskonten bei entsprechender Bonität des Gesellschafters weitgehend ausgeschlossen. Das BFG hat allerdings im Erkenntnis vom , RV/7103150/2013, nunmehr erkannt, dass eine Darlehensgewährung einer GmbH an ihren Gesellschafter dann eine verdeckte Ausschüttung darstellt, wenn die Darlehensrückzahlung von vornherein nicht gewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten ist. Entscheidend ist das Gesamtbild der im Einzelfall gegebenen Verhältnisse.

1. Sachverhalt

Beschwerdeführerin vor dem BFG war eine 2005 gegründete GmbH, deren Geschäftsführer der einzige Gesellschafter war. Betriebsgegenstand waren EDV-Dienstleistungen.

Im Rahmen einer bei der GmbH durchgeführten Außenprüfung wurde festgestellt, dass die Gründung der GmbH durch Einbringung des Einzelunternehmens des Geschäftsführers erfolgte, das in den Jahren 2002 bis 2004 Einkünfte von je rund 430.000 bis 460.000 Euro erzielte. Zum wurde in der Bilanz der GmbH der Passivposten „Verbindlichkeit gemäß § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG iHv ca 1,1 Mio Euro (resultierend aus der Einbringun...

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