Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 1265 Sozialversicherung
84 Der Grundgedanke der Sozialversicherung ist
der Schutz des Einzelnen und seiner Familie gegen unvorhergesehene und existenzgefährdende Wechselfälle des täglichen Lebens.
Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Darunter versteht man, dass der Versicherungsschutz kraft Gesetzes und unabhängig vom Willen des Einzelnen eintritt, sobald bestimmte im Gesetz festgelegte Tatbestände (z.B. Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit) eintreten. Die Pflichtversicherung tritt unabhängig von Anmeldung und Beitragsleistung ein (ipso-iure-Versicherung).
5.1. Sparten der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung umfasst die
85 Krankenversicherung,
Unfallversicherung,
Pensionsversicherung,
Arbeitslosenversicherung.
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Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für
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Die Pensi... |