Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 77

3.1. Begriffe

3.1.1. Arbeitsrecht

15

Unter Arbeitsrecht versteht man

  • die Gesamtheit der Bestimmungen, die die Beziehungen der an einem abhängigen Dienstverhältnis beteiligten Personen regeln (→ 3.2.).

Das Arbeitsrecht kann als Sonderrecht der in einer abhängigen Stellung beschäftigten Dienstnehmer und der Dienstgeber, für die sie Arbeit leisten, bezeichnet werden. Es ist in erster Linie Schutzrecht zu Gunsten der Dienstnehmer.

16 Das Arbeitsrecht entstammt dem Privatrecht; zunächst waren nur im ABGB (→ 3.2.2.1.) bestimmte allgemein gehaltene arbeitsrechtliche Regelungen enthalten. Zu diesen sind im Laufe der Zeit Sondergesetze (→ 3.2.2.) und Kollektivverträge (→ 3.2.4.) hinzugekommen. Hauptsächlich durch diese wurde die im ABGB bestehende Vertragsfreiheit eingeschränkt und die wirtschaftliche Unterlegenheit des Dienstnehmers als Vertragspartner gegenüber dem Dienstgeber weitgehendst ausgeglichen.


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Früher verstand man unter Vertragsfreiheit
volle Abschlussfreiheit 1)
+
volle Inhaltsfreiheit 2).
Heute versteht man unter Vertragsfreiheit
volle Abschlussfreiheit
+
durch die Sondergesetzgebung und Kollektivverträge eingeschränkte Inhaltsfreiheit.

1) Dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber ist der Abschluss eines Dienstvertr...

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