Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10-11, 5. April 2020, Seite 516

Die Bedeutung der COVID-19-Gesetze für das Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Auswirkungen des COVID-19 Gesetzes und des 2. COVID-19-Gesetzes

Christoph Wiesinger

Zu Beginn des Jahres 2020 gab es erste Nachrichten aus China zu einem neuen hochinfektiösen Virus, das kurz darauf den Namen COVID-19 erhielt. Dass die dortige Epidemie bald und heftig auf Europa übergreifen würde, nahm zunächst niemand an. Doch Mitte März 2020 gab es gesetzgeberische Maßnahmen, die auf die Wirtschaft einen enormen Einfluss hatten, wobei der Umfang bis dato nicht endgültig abschätzbar ist. Die Ausführungen in diesem Beitrag beziehen sich auf die Rechtslage zum Stichtag (24 Uhr).

1. Überblick

1.1. Epidemiegesetz

Zu Jahresanfang 2020 wäre noch nicht einmal das Epidemiegesetz 1950 (im Folgenden: EpG) für Erkrankungen an COVID-19 anwendbar gewesen, denn dieses ist nur für bestimmte namentlich in diesem Gesetz genannte Krankheiten anwendbar. Am wurde dann jene Verordnung kundgemacht, die den Anwendungsbereich des EpG auf das neuartige Coronavirus ausdehnte. Dieses Gesetz war zunächst Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, hat mittlerweile seine praktische Bedeutung allerdings weitgehend verloren.

Bald zeigte sich nämlich, dass das EpG für die Bekämpfung einer Pandemie dieser Größe ungeeignet ist. Aus diesem Grund wurde der Gesetzgeber tätig und schuf am So...

Daten werden geladen...