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SWK 13, 1. Mai 2020, Seite 738

BMF-Info zur (lohn)steuerlichen Behandlung der COVID‑19-Kurzarbeit

Durch die gegenwärtige Situation der „Corona-Krise“ gewinnt das Thema Kurzarbeit immer mehr an Bedeutung. Mit der COVID-19-Kurzarbeit wurde eine für die aktuelle Situation angepasste Form der Kurzarbeit eingeführt. Daher ist es auch wichtig zu beurteilen, wie sich die Kurzarbeit in steuerlicher Hinsicht auswirkt. Dazu wurde nun eine Info des 2020-0.225.082, in der Findok veröffentlicht.

Die Regelungen über die Kurzarbeit finden sich in § 37b Arbeitsmarktservicegesetz („Beihilfen bei Kurzarbeit“) sowie der Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe mit der Kurzbezeichnung „KUA-Richtlinie“. Begrifflich ist zu unterscheiden zwischen der Kurzarbeitsbeihilfe und der Kurzarbeitsunterstützung.

Zur Kurzarbeit siehe auch Wiesinger, Die Bedeutung der COVID-19-Gesetze für das Arbeitsrecht, SWK 10/11/2020, 516 (523 ff).

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