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ASoK 7, Juli 2012, Seite 242

Das ASGG-Modell für arbeitsgerichtliche Verfahren am Prüfstand der EU

Das Europarecht weist im kollektiven Rechtsgestaltungsbereich und in dessen verfahrensrechtlicher Absicherung noch Schwächen auf

Gerhard Kuras

Das Verfahrensrecht ist auf das jeweilige materielle Recht abgestimmt. Das Verfahrensrecht wirkt auch auf das materielle Recht zurück. Das Arbeitsrecht nimmt durch die Gestaltung von kollektiven Mindeststandards „Verhandlungslast“ von den Vertragsparteien. Dem entsprechen verfahrensrechtlich der Servicegedanke des ASGG, die kollektiven Verfahrenselemente und die Laienrichterbeteiligung aus dem Kreis der kollektiven Verhandlungspartner. Deren positive verfahrensrechtliche Einbettung wirkt stärkend auf den kollektiven Verhandlungsprozess zurück. Das Europarecht weist im kollektiven Rechtsgestaltungsbereich, in dessen verfahrensrechtlicher Absicherung und im Servicegedanken noch Schwächen auf.

1. Bedeutung des Europarechts für die Gerichtsbarkeit

Betrachtet man die Rechtsprechung des EuGH zur unmittelbaren Wirkung der Grundrechte und die Radikalität, mit der sozialpolitische Kompromisse verworfen und die Unwirksamkeit arbeitsrechtlicher Regelungen bewirkt werden, so ist es wahrscheinlich nicht ganz unberechtigt, festzustellen, dass die Sozialpolitik zu einem nicht ganz unbeträchtlichen Teil aus den Parlamenten zu den Gerichten verschoben wurde bzw. die Gerichte dem EuGH gegenüber die richti...

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