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Selbstanzeige eines Verbandes
Im gegenständlichen Fall hat sich der UFS zum ersten Mal mit der Selbstanzeige eines Verbandes befasst. Zu prüfen waren die Erfüllung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige (Täternennung, Entrichtung im Sinn der Abgabenvorschriften) und eine Verletzung von den Verband treffenden Pflichten durch einen Entscheidungsträger.
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-W/08 | §§ 28a, 29, 33 Abs. 2 lit. a, 83 Abs. 2 FinStrG, §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Z 3, 3 Abs. 2 VbVG |
Der Fall
Gegen einen Verband wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass der handelsrechtliche Geschäftsführer als Entscheidungsträger im Sinn des § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Februar bis Mai 2007 verkürzt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe und somit eine Verantwortlichkeit des Verbandes nach § 3 Abs. 2 VbVG i. V. m. § 28a FinStrG gegeben sei.
Grundlage für die Erlassung des Einleitungsbescheids waren die Feststellungen einer Umsatzsteuernachschau, deren Steuernachforderungen auf einer Offenlegung im Rahmen einer vor Prüfungsbeginn erstatteten Selbstanzeige basierten.
Der steuerlic...