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Anschlussentscheidung in der Energieabgabenvergütungscausa – Österreichische Beihilferegelung nach VwGH wirksam in Kraft getreten
Geld zurück – oder doch nicht? Mit dem lang erwarteten Urteil des EuGH in der Rs Dilly’s Wellnesshotel II sollte Klarheit über mehrere Fragen iZm der Energieabgabenvergütung iSd EnAbgVergG und deren Einschränkung auf Produktionsbetriebe durch das BBG 2011 geschaffen werden. Einige Fragen waren aber durch den VwGH zu klären, etwa ob tatsächlich eine Beihilfe vorliegt, die von einer Anmeldepflicht freigestellt ist bzw wie mit der (durch den nationalen Gesetzgeber auferlegten) Genehmigungspflicht umzugehen ist. Mit Erkenntnis vom , Ro 2016/15/0041, hat der VwGH im Ausgangsverfahren endgültig entschieden. In diesem Beitrag sollen die jüngst ergangenen Entscheidungen des EuGH und des VwGH kritisch beleuchtet werden. Aufgrund bereits zahlreich bestehender Literatur wird die Erläuterung zur umfassenden Vorgeschichte des EnAbgVergG möglichst kurz gehalten.
1. Die Entwicklung der Energieabgabenvergütung bis zur Rs Dilly’s Wellnesshotel II
Eine Regelung, die eine Vergütung von Energieabgaben ausschließlich für Produktionsunternehmen vorsieht, erfüllt den unionsrechtlichen Beihilfebegriff und ist daher als Beihilfe iSd Art 107 ff AEUV anzusehen. Dies steht bereits seit der Entscheidung des EuGH...