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Zustellung bei aufrechter Zustellungsvollmacht an den Abgabepflichtigen – unheilbarer Zustellmangel
Wird entgegen der Anordnung des § 9 Abs. 3 ZustG im zeitlichen Geltungsbereich der Fassung BGBl. I Nr. 10/2004 ( bis ) nicht der Zustellungsbevollmächtigte, sondern der Abgabepflichtige selbst als Empfänger bezeichnet, dann erlangt die Erledigung mangels rechtswirksamer Zustellung – eine Heilung des Zustellmangels gemäß § 7 Abs. 1 ZustG tritt nicht ein – keine rechtliche Wirksamkeit als Bescheid.
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-G/05 |
Der Fall
Strittig war im Verfahren vor dem UFS neben der materiellrechtlichen Frage – Abzugsfähigkeit der auf die privat genutzten Gebäudeteile entfallenden Vorsteuern aus den Sanierungskosten – die verfahrensrechtliche Frage, ob die vom Finanzamt trotz aufrechter Zustellungsvollmacht an den Berufungswerber zugestellten „Aufhebungsbescheide gemäß § 299 BAO“ betreffend die stattgebenden Berufungsvorentscheidungen vom hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001 überhaupt rechtswirksam ergangen sind.
Die gegen die „Aufhebungsbescheide“ eingebrachte Berufung wurde vom Berufungswerber wie folgt begründet: Bezüglich des diesem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhaltes verweise er auf den Bericht vom über das Ergebnis der Prüfung der Aufzeichnungen und auf die diesbezügliche Berufung vom . Den ange...