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BFGjournal 3, März 2015, Seite 110

Einbringung eines Kommanditanteils in GmbH und Übernahme einer Kreditschuld der KG durch einbringenden Gesellschafter

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Rechtssätze der Autoren:

Hat nach den unbestrittenen und erwiesenen Feststellungen des BFG der eingebrachte Mitunternehmeranteil unabhängig davon, ob die vom Einbringenden vorgenommene rückbezogene Schuldübernahme und Einlage umgründungssteuerlich nach § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG anerkannt wird, einen positiven Verkehrswert, so kann die Annahme der Einbringung eines überschuldeten Mitunternehmeranteils nicht aufrechterhalten werden, womit auch der vom Finanzamt festgestellte Tatbestand der verdeckten Ausschüttung nicht mehr erfüllt sein kann; der an die übernehmende GmbH ergangene Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer war daher aufzuheben.


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RV/3100052/2013, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

1.1. Verfahrensgang

  • Das Finanzamt hat mit dem am ausgefertigten Bescheid die Haftung der Beschwerdeführerin für Kapitalertragsteuer in Höhe von 90.000 Euro für den Zeitraum 2009 geltend gemacht. A habe einen Mitunternehmeranteil in die A-GmbH eingebracht, der keinen positiven Verkehrswert gehabt habe, da in der Einbringungsbilanz die Position „Zurückbehalt Verbindl.“ nicht auf § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG gestützt werden könne. Es handle sich um eine Betriebsverbindlichkeit der ABC-KG und nicht um eine Verbindlichkeit des einb...

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