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BFGjournal 3, März 2015, Seite 81

BFG beantragt die Aufhebung der zur Kassenstaatsregel im DBA Liechtenstein ergangenen VO des BMF

Romuald Kopf

Das Problem mit den „öffentlichen Funktionen“ im DBA-Recht im Allgemeinen und mit jenen im Sinne von Art 19 DBA Liechtenstein im Besonderen besteht im Ergebnis darin, dass die extensive Interpretation des BMF von Rechtsprechung und verwaltungsferner Literatur nicht geteilt wird und auf anhaltenden Widerstand stößt. Zur Beseitigung von Unsicherheiten bzw zur Lösung des Problems erließ das BMF eine DBA-Durchführungsverordnung. In ihr wurde das Ergebnis einer Verständigungsvereinbarung rechtsverbindlich kundgemacht. Das BFG hegt nun in einem Beschwerdeverfahren Bedenken hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der Verordnung und stellte an den VfGH einen entsprechenden Prüfungsantrag. Die Entscheidung des VfGH wird mit Spannung erwartet, stellt sie doch für Verwaltung und Rechtsprechung eine Orientierungshilfe im Ringen ums Recht dar.

1. Vorgeschichte

Die Auslegung von Art 19 DBA Liechtenstein beschäftigt schon seit vielen Jahren zahlreiche Grenzgänger, die Finanzämter Vorarlbergs, das BMF, die Rechtsmittelinstanzen, das Schrifttum und nicht zuletzt die Höchstgerichte. Die in diesem Zusammenhang geführten Diskussionen verliefen...

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