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EuGH: Keine Zusammenschlussbefreiung für Finanzdienstleister
Der EuGH hat mit den Urteilen vom , C-326/15, DNB Banka, und C‑605/15, Aviva, entschieden, dass die Zusammenschlussbefreiung nicht für Finanzdienstleister anwendbar ist. Die Urteile ziehen für betroffene Unternehmen wesentliche Auswirkungen nach sich, sind diese doch idR nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dieser Beitrag soll einen kurzen Abriss über mögliche Implikationen und Alternativen für österreichische Banken und Versicherungen geben.
1. Die Urteile des EuGH
Art 132 Abs 1 lit f RL 2006/112/EG sieht eine Steuerbefreiung vor für „Dienstleistungen, die selbstständige Zusammenschlüssen von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist oder für die sie nicht Steuerpflichtige sind, an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke der Ausübung dieser Tätigkeit erbringen, soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern, vorausgesetzt, dass diese Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt“.
Der EuGH hat mit den Urteilen vom zur den Rs C-326/15, DNB Banka, und C-605/15, Aviva, entschieden, dass Art 132 Abs 1 lit f RL 2006/112/EG nicht auf Unternehmen des Finanzdi...