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SWK 29, 10. Oktober 2018, Seite 1303

Die steuerliche Behandlung von Einmalzahlungen Schweizer Pensionskassen

Systematik in Folge der aktuellen VwGH- und BFG-Rechtsprechung

Matthias Ceipek

Im Lichte der VwGH-Rechtsprechung zur obligatio alternativa (Wahlschuld gemäß § 906 ABGB) gibt es seit einiger Zeit eine Debatte über die korrekte Behandlung der Barauszahlung von Pensionskassenguthaben an österreichische Grenzgänger in die Schweiz. Mittlerweile hat sich neben dem BFG auch der VwGH explizit mit dieser Thematik auseinandergesetzt, einige Fragen bleiben dennoch unbeantwortet.

1. Rechtslage

1.1. Österreich

§ 67 Abs 8 lit e EStG lautet auszugsweise: „Zahlungen für Pensionsabfindungen, deren Barwert den Betrag im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 des Pensionskassengesetzes nicht übersteigt, sind mit der Hälfte des Steuersatzes zu besteuern (…).“ Nach § 124b Z 53 letzter Satz EStG sind Pensionsabfindungen von Pensionskassen aufgrund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen zu einem Drittel steuerfrei zu belassen.

1.2. Schweiz

1.2.1. Allgemeine Regelungen der beruflichen Vorsorge

Die zweite Säule der Pensionsvorsorge ist im Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge (chBVG) geregelt. Die Beiträge hierfür sind mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber einzubezahlen. Darüber hinaus ist es zulässig, höhere Beiträge als jene Sätze, die gesetzlich vorgesehen sind, zu leisten. Diese freiwilligen Leistungen führen ...

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