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SWK 15, 20. Mai 2021, Seite 894

Besteuerung der an einen Grenzgänger ausgezahlten Freizügigkeitsleistung einer Schweizer Pensionskasse

Entscheidung: Ro 2019/15/0182, 0183 (Abweisung der Parteirevision; Zurückweisung der Amtsrevision).

Normen: § 25, 124b Z 53 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Grenzgänger erhielt anlässlich der Beendigung seiner Tätigkeit in der Schweiz eine Freizügigkeitsleistung (obligatorischer und überobligatorischer Teil) von einer Schweizer Pensionskasse. Das Finanzamt versagte die Drittelbegünstigung nach § 124b Z 53 EStG mit der Begründung, aufgrund der Wahlmöglichkeit, das angesparte Vorsorgekapital im Falle der vorzeitigen Pensionierung als lebenslange Pensionskassenrente zu beziehen, liege keine Pensionsabfindung vor.

Das BFG verneinte ebenfalls die Anwendbarkeit der Drittelbegünstigung; eine (begünstigt zu besteuernde) Pensionsabfindung sei nicht gegeben, wenn der Anwartschaftsberechtigte zwischen der Rente einerseits und dem Rentenbarwert (als Kapitalanspruch) andererseits wählen könne.

Rechtliche Beurteilung: Zweck der Drittelbegünstigung ist, eine volle tarifmäßige Besteuerung von Pensionsabfindungen zu vermeiden, falls keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme dieser S. 895 Abfindung besteht. Dies setzt somit voraus, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die...

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