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Highlights aus dem UmgrStR-Wartungserlass 2018
Von Ausschüttungsfiktion bis Zusammenschlusskapital
Durch den UmgrStR-Wartungserlass 2018 erfolgten neben der laufenden Wartung eine Anpassung der UmgrStR 2002 aufgrund der Änderungen des Jahressteuergesetzes 2018, BGBl I 2018/62, und der höchstgerichtlichen Rechtsprechung sowie Klarstellungen, formale Anpassungen und die Beseitigung von Redaktionsversehen.
1. Änderungen beim Ratenzahlungskonzept (UmgrStR, Rz 44a)
Bei Umgründungen mit Stichtag nach dem kann die Steuerschuld für das Anlagevermögen nach § 6 Z 6 lit d EStG idF JStG 2018 auf fünf Jahre verteilt entrichtet werden.
Für Umgründungen mit einem Stichtag nach dem führen zudem folgende Umstände zu einer vorzeitigen Fälligstellung der offenen Raten (§ 6 Z 6 lit d EStG idF JStG 2018):
Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung der die Raten schuldenden Körperschaft in einen Staat außerhalb der EU/des EWR,
Anmeldung der Insolvenz des die Raten schuldenden Steuerpflichtigen oder dessen Abwicklung,
Nichtentrichtung einer Rate binnen zwölf Monaten ab Eintritt der Fälligkeit oder die Entrichtung in zu geringer Höhe.
2. Anpassung der Ausschüttungsfiktion an die Neuregelung des § 10a KStG (UmgrStR, Rz 160e)
Ist die übernehmende Körperschaft am Verschmelzungsstichtag an einer übertragenden ausländischen Körperschaft beteiligt (Upstream-Importverschmelzung) und würden die ...