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SWK 28, 1. Oktober 2022, Seite 1105

VwGH zur Baurechtseinräumung

Werbungskosten und Veranlassungszusammenhang

Richard Schweisgut

In Zeiten steigender Inflation und fehlender alternativer Anlagemöglichkeiten werden größere Liegenschaften zunehmend nicht mehr verkauft, sondern unter Baurechtseinräumung vergeben. Daraus resultierende Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Oftmals strittig ist die Frage, welche mit dieser Einkunftsquelle zusammenhängenden Werbungskosten in einem Veranlassungszusammenhang stehen und damit abzugsfähig sind. Zuletzt hat sich der VwGH am mit dieser Thematik beschäftigt.

1. Bauzins als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Vorauszuschicken ist, dass die Einkünfte resultierend aus der entgeltlichen Einräumung eines Baurechts an einem privaten Grundstück entsprechend der Rechtsprechung des VwGH als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen sind. Im Folgenden werden zwei frühere Entscheidungen des VwGH dargestellt, die sich mit Einkünften aus einer Baurechtseinräumung und damit veranlassten Werbungskosten beschäftigt haben. Anschließend wird auf die aktuellen Ausführungen des eingegangen.

2. Entscheidung des

Entsprechend dem Sachverhalt des Erkenntnisses wurde zuerst ein Einfamilienhaus „klassisch“ vermietet, in der ...

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