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SWK 28, 1. Oktober 2022, Seite 1096

Teuerungs-Entlastungspaket III passiert Sozialausschuss

Jährliche Valorisierung von Leistungen

(SWK) – Am hat der Sozialausschuss des Nationalrats die Regierungsvorlage zum Teuerungs-Entlastungspaket III (RV 1663 BlgNR 27. GP) genehmigt. Ab sollen Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag, ab Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe jährlich an die Inflation angepasst werden. Im Folgenden stellen wir die Eckpunkte der Regierungsvorlage dar.

Systematik

Vorgesehen ist eine jährliche Valorisierungsautomatik anhand des – mit Verordnung festzusetzenden – Anpassungsfaktors nach § 108f ASVG. Dieser soll für einen reibungslosen Ablauf bereits einen Monat früher als bisher, nämlich bis 31. Oktober, feststehen. Der Richtwert für den Anpassungsfaktor hat der Erhöhung der Verbraucherpreise zu entsprechen. Für die Berechnung ist der Zeitraum von August bis Juli des vorangegangenen Jahres heranzuziehen.

Versicherungsleistungen

Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld: Die Bemessungsgrundlage für das Rehabilitationsgeld und das Wiedereingliederungsgeld soll jährlich, erstmals mit , mit dem Anpassungsfaktor valorisiert werden. Das gilt sowohl für Personen, die am 1. Jänn...

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