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SWK 28, 1. Oktober 2022, Seite 1094

Energiekostenzuschuss für Unternehmen beschlossen

Eckpunkte der neuen Förderungsrichtlinie

(SWK) – Der Ministerrat hat am die konkrete Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen beschlossen. Die Entlastung soll insbesondere energieintensiven Unternehmen mit Beschaffungskosten (für Treibstoff, Strom und Erdgas) von wenigstens 3 Prozent des Produktionswerts zugutekommen, für die Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) zuständig. Die folgende Zusammenfassung bietet einen ersten Überblick auf Basis des Ministerratsvortrags und eines ersten FAQ-Katalogs.

Grundlagen

  • Die nationale Grundlage für die Förderungsrichtlinie bildet das im Rahmen der ersten Stufe des Teuerungs-Entlastungspakets beschlossene Unternehmens-Energiezuschussgesetz (UEZG), BGBl I 2022/117. Auf unionsrechtlicher Ebene richtet sich die Förderungsmaßnahme nach dem Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (2022/C 131 I/01), der vier Förderstufen vorsieht.

  • Richtliniengeber ist das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; dieses erstellt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein mö...

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