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ÖBA 9, September 2017, Seite 636

Kreditvertrag: Verbrauchereigenschaft, Zinsanpassung & Rechnungslegung

§§ 988, 1056 ABGB; Art XLII Abs 1 F 1 EGZPO; § 1 KSchG; § 344 UGB

Derjenige, der den Schutz des KSchG für sich in Anspruch nehmen will, muss dessen Anwendungsvoraussetzungen behaupten und nachweisen. Ist eine Zuordnung zum Unternehmen, das der Handelnde betreibt, nicht eindeutig herstellbar oder liegt ein Geschäft sowohl im privaten als auch im Unternehmensinteresse, so kommt die Zweifelsregel des § 344 UGB zum Tragen.

Behält sich der Kreditgeber gegenüber einem Unternehmer gemäß § 1056 ABGB vor, bei einer Änderung der Geldmarktverhältnisse einen geänderten Zinssatz festzusetzen, so unterliegt diese Anpassung der Inhaltskontrolle durch die Gerichte dahin, ob der Gestaltungsberechtigte die ihm durch den Vertrag gesetzten Grenzen überschritten hat oder ob das Ergebnis offenbar unbillig ist.

Der Rechnungslegungsanspruch gem Art XLII Abs 1 F 1 EGZPO begründet keinen materiellen-rechtlichen Anspruch auf Rechnungslegung, sondern setzt eine solche Verpflichtung nach bürgerlichem Recht voraus.

Aus der Begründung:

1. Der Verbraucherschutz gilt gem § 1 KSchG für Rechtsgeschäfte, die Personen abschließen, die nicht Unternehmer sind. Die Vorschriften des ersten Hauptstücks des KSchG wollen der Tatsache Rechnung tragen, dass im rechtsgeschäftli...

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