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SWK 22, 5. August 2020, Seite 1099

Steuerliche Neuerungen für die Land- und Forstwirtschaft

Die Änderungen im Überblick

Marion Böck und Peter Brauner

Mit den zuletzt beschlossenen Gesetzen bzw Gesetzesänderungen (KonStG 2020, InvPrG, UStG, Schaumweinsteuergesetz) werden auch Änderungen in der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft umgesetzt. Dieser Artikel zeigt diese Änderungen auf und widmet sich den spezifischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Land-und Forstwirtschaft.

1. Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft

Die vorliegenden Gesetzesbeschlüsse bringen Änderungen in den Grenzen der Buchführungspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie den Anwendungsvoraussetzungen für die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinns aus der Land- und Forstwirtschaft. Überdies wird eine Drei-Jahres-Verteilung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vorgesehen.

1.1. Buchführungspflicht

Durch die Änderung des § 125 BAO entfällt die Einheitswertgrenze in Höhe von 150.000 Euro für die Buchführungspflicht, die naturgemäß nur für die Land- und Forstwirtschaft maßgeblich war. Die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wird auf 700.000 Euro angehoben. Diese bereits im Regierungsprogramm 2020–2024 angekündigte Maßnahme bringt administrativ...

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